Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Julia Voigtmann-Engel, LimesLiebe, Auf der Schanze 61A 61352 Bad-Homburg (im Folgenden Designerin genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Designerin mit ihren Auftraggebern und Auftraggeberinnen (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von ihr erbrachten Leistungen schließt.

Haben die Vertragsparteien übereinstimmend abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

Sofern zwischen den Parteien Schriftform vereinbart ist, herrscht Einigkeit, dass E-Mail dieser vereinbarten Schriftform entspricht.

  1. Vertragsschluss und Zahlungsmodalitäten

Die wechselseitigen Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ergeben sich aus dem Angebot der Designerin.

Angebote der Designerin gelten, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.

Eventuelle Kostenerhöhungen während der Durchführung des Auftrags sind dem Auftraggeber von der Designerin schriftlich anzuzeigen und vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

Mit der Beauftragung der Designerin wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamthonorars zur Zahlung innerhalb von 7 Tagen durch den Auftraggeber fällig. Das restliche Honorar wird unmittelbar nach Erbringung der beauftragten Leistungen fällig.

Wird die beauftragte Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung fällig. Sofern der Auftraggeber den Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, kann die Designerin ihre bis dahin noch nicht erbrachte(n) Leistung(en) verweigern, bis die ihr zustehende Honorarforderung durch den Auftraggeber erfüllt wird.

Zahlungen haben nach Erhalt der jeweiligen Rechnung per Überweisung auf das Konto der Designerin

Julia Voigtmann-Engel

Bank: N26

IBAN: DE27 1001 1001 2429 2730 51

zu erfolgen. Barzahlungen sind nicht möglich.

Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer.

  1. Fremdleistungen und sonstige Kosten

Die Designerin ist berechtigt, sich für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Dritter zu bedienen. Zur Auftragserfüllung erforderliche Fremdleistungen dürfen nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen von der Designerin beauftragt werden.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung die Designerin geschlossen werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen. Die Designerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber für den anfallenden Verwaltungsaufwand eine Haindling-Pauschale von 15 % auf die Fremdleistungen zu berechnen.

Nicht im Angebot enthaltene Sonderleistungen (z.B. Drucküberwachung, Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen etc.) sowie alle im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten werden von der Designerin vorab schriftlich bekanntgegeben und sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.

Ferner werden dem Auftraggeber angefallene Reisekosten und Spesen gegen Vorlage von Belegen in Rechnung gestellt, die zur Erbringung des vereinbarten Auftrags erforderlich waren. Die notwendigen Reisen werden vorab mit dem Auftraggeber besprochen.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Werken die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei Fristüberschreitungen behält sich die Designerin rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor.

Die Nutzungsrechte werden nur an den Inhalten eingeräumt, die der Auftraggeber vertragsgemäß abnimmt und zur bestimmungsgemäßen Nutzung von der Designerin übergeben bekommt.

Eine Nutzung der Inhalte ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Bearbeitungen und Umgestaltungen bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Einwilligung der Designerin.

Eine Weitergabe der erstellen Inhalte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin.

Bei Verwendung der beauftragten Inhalte hat die Designerin einen Anspruch, als Urheberin genannt zu werden. Die Urhebernennung hat zu lauten:

Julia Voigtmann-Engel | LimesLiebe

Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Werke muss der Name der Designerin mit den Dateien verknüpft werden, bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben. Die Designerin ist berechtigt, alle von ihr erstellten Werke uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Zweitverwertung von Werken kann nur von der Designerin genutzt werden. Bei Verwendung der Werke auf Websites ist eine Nennung der Designerin im Impressum unter zusätzlicher Angabe der Website www.limesliebe.de ausreichend.

  1. Eigentumsvorbehalt und Herausgabe von Daten 

An den von der Designerin erbrachten Gestaltungen werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Eigentumsübertragung findet hier nicht statt. Sofern die Designerin mit der Erstellung physischer Materialien (z.B. Geschäftsunterlagen, Werbematerialen, etc.) beauftragt ist, erhält der Auftraggeber das Eigentum hieran erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

Die Versendung der Materialien erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

Die Designerin ist nicht verpflichtet Entwürfe, Datenträger und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung nach dem Angebot der Designerin erforderlich ist. Auf Wunsch des Auftraggebers können ihm Datenträger, Dateien, offene Daten oder Ähnliches von der Designerin zur Verfügung gestellt werden. Dies bedarf jedoch einer schriftlichen Vereinbarung sowie einer gesonderten Vergütung.

6. Korrekturen und Produktionsüberwachung

Der Auftraggeber ist verpflichtet von der Designerin vorgelegte Inhalte und Gestaltungen gewissenhaft zu prüfen. Mit der Freigabe entbindet er die Designerin von jeglicher Haftung für erkennbare Mängel oder Abweichungen.

Sofern die Designerin die Produktionsüberwachung übernimmt, entscheidet diese nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Eine Haftung der Designerin hierfür ist ausgeschlossen.

Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten zur Überprüfung und Freigabe nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, ist die Designerin nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bis dahin erbrachte Leistungen sind der Designerin zu vergüten.

  1. Haftung und Gewährleistung

 Die Designerin sowie ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Die Designerin verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber der Designerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Auffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten der Designerin. Dies gilt ebenso für nicht von der Designerin zu vertretende Umstände, welche dazu führen, dass georderte Materialien seitens Dritter nicht pünktlich geliefert werden können (Streik, Verkehrsunfälle, Beschädigung auf dem Versandweg, etc.). Die Designerin haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall oder Datenverlust (z.B. durch Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erstellung / Fertigstellung der Werke.

Durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.

Die Designerin übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen, Werken oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Der Designerin werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat die Designerin von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich der Designerin zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für die Designerin übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.

Der Erwerb von Nutzungsrechten über dasjenige an Urheberrechten der Designerin hinaus obliegt dem Auftraggeber.

Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Übergabe bei der Designerin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Designerin wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber erlischt für die Designerin die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Daten durch die Designerin bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die Freigabe und Klärung der Rechtmäßigkeit der von der Designerin erstellten Inhalte obliegt dem Auftraggeber.

Die Designerin überprüft Druckdaten vor Produktion nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Druckdaten.

8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Homburg. Die Designerin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.

Stand: März 2025